DigitalPakt Schule

„DigitalPakt Schule“ – dieser Begriff geistert seit Tagen durch die Medien und scheint momentan sehr aktuell zu sein. Doch was steckt hinter diesem Begriff? Wie, wo, was und wieso erfahrt ihr in diesem Blogbeitrag.

DigitalPakt Schule – Was genau dahintersteckt

Das Wort DigitalPakt rauscht momentan durch die Medien und doch ist es für die meisten völlig neu. Beim DigitalPakt handelt es sich um eine Verwaltungsvereinbarung von Bund und Länder, der den teilweise Katastrophalen Zustand an vielen deutschen Schulen im Hinblick auf technische Ausrüstung wie Laptops, Notebooks, Tablets und Smartboards verbessern soll. Anlass hierfür ist die Digitalisierung. In den meisten deutschen Haushalten ist sie schon fest integriert, doch in vielen deutschen Schulen nicht einmal angekommen. Kreidetafeln sind von gestern – eigentlich. Doch in vielen Schulen ist dies noch der Alltag. Stillstand bedeutet Rückschritt – gerade in unserer heutigen Zeit, wo die eine technische Neuerung die nächste wieder ablöst. Die Lösung heißt laut Bund und Ländern „DigitalPakt Schule“.

DigitalPakt Schule – Was ist das?

Der Bund will in einem Zeitraum von über fünf Jahren insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Von diesen fünf Milliarden Euro sollen 3,5 Milliarden Euro noch in dieser Legislaturperiode eingesetzt werden. Das Geld sollte den Schulen eigentlich ab dem 01. Januar 2019 zur Verfügung stehen. Doch aufgrund von notwendigen Gesetzesänderungen verschob sich die Unterzeichnung, sodass es zur einer Verzögerung kam. Am 20. Februar 2019 wurde dann dem Bundestag und dem Bundesrat ein Einigungsvorschlag vorgelegt, über den der Bundestag und Bundesrat derzeit abstimmen.

Sollte der Bundestag und Bundesrat zustimmen, wovon derzeit stark ausgegangen wird, folgen die Schritte Grundgesetzänderung, Errichtung des Sondervermögens und Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung. Was sich dann ändern erklären wir im nächsten Abschnitt.

DigitalPakt Schule – Was ist die Intention?

Mit dem DigitalPakt Schule und den damit zur Verfügung stehenden Geldern sollen digitale Systeme und Werkzeuge in den Schulen installiert werden und auch das schnelle Internet für Schulen wird ausgebaut. Gerätschaften wie interaktive Whiteboards, Dokumentenkameras und Serversysteme sind nur einige Bauteile, die ausgebaut bzw. aufgerüstet werden sollen. Damit gehören staubende Kreidetafeln, defekte Overheadprojektoren und die sogenannten Videowagen, die es tatsächlich noch gibt, hoffentlich bald der Vergangenheit an.

Natürlich wird nicht vorausgesetzt, dass durch modernere Medien allein Bildung erzeugt wird. Doch auch ein Buch liest sich nicht von selbst. Dahinter steckt der Gedanke des Fortschritts und der pädagogischen Wirkung. Ein erhöhtes Angebot von einzusetzenden Medien bilden eine Vielfalt, die die Bildung unterstützt. Die Bildung muss an sich individueller gestaltet werden. Individuelle Lernfortschritte und Lernbausteine können so abgerufen werden. Zudem wird durch den Einsatz von moderner Technik das Lernen im Unterricht und außerhalb der Schule besser miteinander verknüpft. Gemeinsames Lernen mit entsprechenden Plattformen wird möglich („kollaboratives Lernen“). Ganz zu schweigen davon, dass der Unterricht mit Hilfe von Medien deutlich anschaulicher, praxisorientierter und für die Schüler und Lehrer attraktiver wird.

Doch die Investitionen und die digitalen Intrastrukturen enden nicht mit diesen Maßnahmen, denn auch Infrastrukturen wie Schul-Clouds sollen aufgebaut werden, die Schulen miteinander agieren lassen. Diese übergreifenden Maßnahmen helfen die pädagogische Arbeit zu vereinfachen und zu verbessern.

DigitalPakt Schule – Wie viel Geld steht zur Verfügung?

Wie bereits oben erwähnt stellt der Bund für die kommenden 5 Jahre insgesamt 5 Milliarden Euro zur Verfügung. 3,5 Milliarden Euro sollen noch in dieser Legislaturperiode bereitgestellt werden. Dadurch, dass die Länder auch noch einen eigenen Anteil zur Verfügung stellen müssen kommen letztendlich ca. 5,5 Milliarden Euro zusammen. Runtergerechnet würde das für unsere ca. 40.000 Schulen bedeuten, dass sie jeweils 137.000 Euro erhalten. Pro Kind wären das ca. 500 Euro.

DigitalPakt Schule – Wie wird das Geld aufgeteilt?

Ohne Qualifizierung keine Förderung. Diesem Grundsatz müssen sich die Schulen beugen, denn wer nicht weiß mit den entsprechenden Medien umzugehen, kann sie auch nicht zielbringend einsetzen. Der Bund spielt die Rolle des Geldgebers. Die Länder haben die Aufgabe pädagogische Konzepte zu entwickeln und sich um die Qualifizierung von Lehrkräften zu kümmern. Sie müssen zudem gemeinsam mit den Kommunen den Betrieb, den Support und die Wartung sicherstellen. Kurz gesagt, die Länder übernehmen die administrativen Aufgaben und sind für die Bedingungen und letztendliche Verteilung der Gelder zuständig.

DigitalPakt Schule – 5 Milliarden Euro, was dann?

In der Zeit des ständig technischen Fortschritts ist es wichtig eine solide Grundlage zu schaffen. Der Aufbau der digitalen Infrastruktur ist kein Zustand, sondern ein Prozess, der mit dem DigitalPakt Schule angeschoben werden soll.

DigitalPakt Schule – Wann geht’s los?

Mangels verfassungsrechtlicher Grundlagen kann der DigitalPakt nicht wie geplant zum 01. Januar 2019 umgesetzt werden. Sollte die Zustimmung aber wie erwartet erfolgen ist es Aufgabe der Länder alles entsprechend vorzubereiten, was die Umsetzung angeht. Wenn diese sich etwas beeilen können die Schulen bereits im Laufe des Jahres mit den Investitionsmaßnahmen beginnen.

Sobald der DigitalPakt Schule vereinbart worden ist geben die Länder den Startschuss für die Beantragung. Die Gelder müssen beim jeweiligen Land beantragt werden, weshalb es zu unterschiedlichen Startpunkten kommen kann. Diese legen die Länder selber fest. Wenn die Länder die Beantragung freigeben ist es ebenfalls abhängig vom Land, welche Stelle diese Anträge entgegennimmt.

DigitalPakt Schule – Kann ich Gelder beantragen?

Die Schulträger sind berechtigt die Gelder zu beantragen. Oft sind es die Städte und Gemeinden bei öffentlichen Schulen. Bei Privatschulen ist es der jeweilige Träger, der meist ein Verein oder eine Religionsgemeinschaft ist. Das bedeutet, dass die Schulen selber keine Anträge stellen können. Der Bedarf muss beim Schulträger gemeldet werden, der wiederum einen gemeinsamen Antrag für alle Förderanträge der Schulen erstellt.

DigitalPakt Schule – Was darf ich mit dem Geld machen?

Von dem zur Verfügung stehenden Geld können unter anderem auch spezielle digitale Arbeitsgeräte wie z.B. VR-Brillen gekauft werden, damit wird u.a. das Arbeiten an Maschinen nähergebracht. Auch standortgebundene Anzeigegeräte können gekauft werden, wie interaktive Tafeln oder Displays. Wenn bereits gute Infrastrukturkomponenten in den Schulen vorhanden sind, darf das Geld auch zur Anschaffung von mobilen Endgeräten (Tablet, Laptop, Handy, …) genutzt werden. Die Regelungen erstellt hier wieder das jeweilige Land, allerdings sollen die Investitionen für mobile Endgeräte nicht mehr als insgesamt 20% aller Mittel übersteigen.

DigitalPakt Schule – Wir helfen weiter.

Falls Sie noch Fragen zu diesem Thema haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir als europäischer Marktführer und Experte auf unserem Gebiet stehen Ihnen jederzeit mit Know How zur Seite und beraten Sie kostenlos. Wir als Anbieter von technischer Ausstattung wie Digital Signage Displays, Whiteboards, PC Systemen, Server und vielem mehr haben die Erfahrung, die für eine professionelle Entscheidung und Umsetzung benötigt wird.

Kontaktieren Sie uns unter 02542 2008060 oder per Mail

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